Arbeitsrecht Dortmund

Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Erholungsurlaub

Schreibtisch mit vielen Unterlagen

Herr Rechtsanwalt Gebauer hilft Ihnen auch in Dortmund bei Problemen und Fragen zum Thema Arbeitsrecht.

Wir erstellen nicht nur Kündigungsschutzklagen gegen die (oftmals) betriebsbedingte Kündigung der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers.

Wir beraten Sie auch bei erhaltenen Aufhebungsverträgen, bei ausgebliebenen Lohnzahlungen und Gehaltszahlungen, bei Mobbing, bei der Durchsetzung der Rechte aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), bei erfolgten Abmahnungen und der Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen. Auch im Falle einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers, sowie der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gebauer weiter.

Da Rechtsanwälte seit einiger Zeit (fast) uneingeschränkt bei Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland auftreten können, vertrete ich Sie gerne vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten bundesweit. Dazu ist es nicht unbedingt erforderlich, dass Sie mich persönlich in unseren Kanzleiräumen im Ruhrgebiet aufsuchen. Sie können mir auch gerne die benötigten Formulare per E-Mail, Fax oder mit der Post zukommen lassen. Die Beratung kann dann bei einem Telefonat erfolgen.

Die Kündigungsschutzklage, also die Klage gegen eine Kündigung des Arbeitgebers, ist die wohl am häufigsten geltend gemachte Klageart vor den Arbeitsgerichten. Bei der Kündigungsschutzklage wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung von dem zuständigen Arbeitsgericht überprüft. Oftmals kann in einem solchen Kündigungsschutzprozess auch eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund der Kündigung erwirkt werden.
Unser (außer-)gerichtliches Leistungsspektrum umfasst neben Kündigungsschutzklagen auch die Überprüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen, die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn. Wir überprüfen Abmahnungen und helfen Ihnen im Falle von Mobbing im Betrieb.
Sollte Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden, wie es bei der Firma „Schlecker“ der Fall ist, beraten und unterstützen wir Sie ebenfalls kompetent.

Des Weiteren gehören Verhandlungen mit den Betriebsräten und Gewerkschaften zu unseren Leistungen. In diesem Zusammenhang können wir dann auch in enger Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Arbeitnehmern sein, wenn es um die Ausarbeitung eines Sozialplans oder einen Interessenausgleich geht.

Auch als Arbeitgeber aus Dortmund können Sie Kontakt mit unserer Kanzlei aufnehmen. Herr Rechtsanwalt Gebauer hilft Ihnen beim Aufsetzen von Arbeitsverträgen. Wir können Sie außerdem bei der Auswahl Ihres Personals unterstützen, über Reaktionsmöglichkeiten bei gestörten Arbeitsverhältnissen informieren oder Sie bei der personellen Umstrukturierung Ihres Betriebs beraten.

Arbeitsrecht Dortmund - Arbeitsvertrag

Person mit Paragrafenzeichen in der Hand

Der Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich nicht an einen schriftlichen Arbeitsvertrag gebunden. Arbeitsverhältnisse können auch mündlich geschlossen werden, da sich die grundlegenden Rechte und Pflichten aus den jeweiligen Gesetzen ergeben.

Da viele Tätigkeiten mittlerweile sehr komplex geworden sind und die Arbeitsverträge entsprechend umfangreich, bietet sich eine eingehende Prüfung des Arbeitsvertrages an. Insbesondere sollten Arbeitnehmer bei arbeitgeberseitig veranlassten Änderungen des Vertrages hellhörig werden und einen Rechtsanwalt zurate ziehen.

Da ich auch Arbeitsverträge für Unternehmen entwerfe, habe ich die entsprechende Kenntnis, um Ihren Arbeitsvertrag auf mögliche versteckte Klauseln, die für den Arbeitnehmer nachteilig sein können, zu überprüfen.

Arbeitsrecht Dortmund - Insolvenz

Selbst vor der Insolvenz großer Unternehmen, wie Karstadt, Schlecker oder TelDaFax ist ein Arbeitnehmer nicht mehr sicher. Im Falle einer Insolvenzanmeldung des Arbeitgebers werden viele Rechte des Arbeitnehmers abgeschwächt oder geändert.

Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Rechte, wie z. B. die Beantragung von Insolvenzgeld. Ich übernehme für Sie auch gerne die Anmeldung Ihrer Forderungen bei dem Insolvenzverwalter.

Arbeitsrecht Dortmund - Erholungsurlaub

Jedem Arbeitnehmer steht grundsätzlich Erholungsurlaub zu.

Dieser Grundsatz ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt und gilt auch für sog. Minijobber bzw. geringfügig Beschäftigte. Erholungsurlaub ist seitens des Arbeitgebers zu gewähren, sofern keine dringenden, betrieblichen Gründe der Gewährung entgegen stehen. Doch achten Sie darauf, dass Urlaub auch verfallen kann. Zwar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt. Dennoch gilt der 31.03. des Folgejahres immer noch grundsätzlich als wichtiges Datum für die Verjährung des Urlaubes.

Arbeitsrecht Dortmund - Arbeitszeugnis

Schild mit Aufschrift: Arbeitszeugnis

Ein grundsätzlicher Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis existiert nicht. Ein Arbeitszeugnis soll vor allem der Wahrheit entsprechen. Viele Arbeitgeber bedienen sich bestimmter Klauseln, die sich zwar gut lesen, jedoch eine andere Bedeutung für den geschulten Empfänger haben.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihr Arbeitszeugnis solche Klauseln beinhaltet, überprüfe ich Ihr Arbeitszeugnis oder entwerfe ein entsprechendes Zeugnis gerne für Sie.

 

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